Börslicher Fondshandel
Bisher wurden Fonds-Anteile 
meist bei der Kapitalanlagesellschaft (KAG) gekauft. Hierbei fällt oft ein Ausgabeaufschlag von bis zu 5 Prozent an. Taggleich werden nur Aufträge berücksichtigt, die bis zu einer bestimmten Uhrzeit eingegangen sind. Diese werden zu einem einmal am Tag von der KAG festgestellten Preis ausgeführt. Für die Rückgabe gelten die gleichen Zeitvorgaben. Vereinzelt fällt eine Rücknahmegebühr an.
In den letzten Jahren hat sich der börsliche Fondshandel mit über 3.000 Papieren etabliert. Der Anteilshandel erfolgt ohne Ausgabeaufschlag bzw. Rücknahmegebühr. Es besteht lediglich ein geringer Spread zwischen An- und Verkaufskurs - abhängig vom Anlageschwerpunkt des Fonds und seiner Liquidität. Ferner sind individuelle Gebühren der Hausbank und die Maklercourtage für eine Order zu berücksichtigen. Am Börsenplatz Frankfurt entfällt die Courtage.
An der Börse werden Fonds von 08:30 Uhr (Berlin) / 09:00 Uhr (z. B. Frankfurt, München) bis 20:00 Uhr ständig neu bewertet und können die gesamte Zeit gehandelt werden. Dadurch kann umgehend auf Marktbewegungen reagiert werden. Der Anleger kennt den Preis, zu dem er Anteile kaufen oder verkaufen kann, da permanent handelbare An- und Verkaufspreise veröffentlicht werden. Die festgestellten Preise werden durch die jeweiligen Handelsüberwachungsstellen der Börse einer unabhängigen Kontrolle unterzogen. Alle gängigen Ordertypen wie Limit- und Stop-Orders und Gültigkeitsbeschränkungen sind möglich. Eine Orderausführung ist in Abhängigkeit vom Marktsegment bis zu einem Betrag von 100.000 EUR gesichert.